(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Mit einer Dachwartung (Wartungs-Protokoll) durch einen Fachbetrieb schützen Sie sich nicht nur vor § 836, sondern Sie vermeiden auch Ärger mit Ihrer Versicherung, sollte doch mal ein Wasserschaden entstehen.
Unsere Wartungsverträge beinhalten folgende Leistungen:
Reinigen von:
-Dachrinne
-Kehle
-Fensterfalze
-Abläufe
-Entfernen von unerwünschtem Bewuchs
-Augenscheinliche Überprüfung aller Flächen und Vordächer
-Erstellen eines Begehungs-Protokolls, ggf. mit Bildmaterial
-Aufnahme von Sturmschäden
Beispielrechnung:
Einfamilienhaus, 100m² Dachfläche, mäßiger Grünbestand.
Eine jährliche Wartung = € 360,- + gesetzl. MwSt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.